AGBs
Restlos Raus
Inhaberin: Safiye Avci
Halberstädter Straße 90, 38124 Braunschweig
E-Mail: info@restlos-raus.de
Website: restlos-raus.de
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Restlos Raus, Inhaberin Safiye Avci (nachfolgend „Restlos Raus“), und ihren Auftraggebern über Entrümpelungen, Haushalts- und Wohnungsauflösungen, Räumungen sowie Umzüge und Transporte.
2. Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken abschließt (§ 13 BGB).
3. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Restlos Raus ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
4. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.
§ 2 Leistungen
1. Restlos Raus erbringt insbesondere folgende Leistungen:
◦ Entrümpelung von Wohnungen, Häusern, Kellern, Dachböden, Garagen und Gewerbeflächen
◦ Haushalts-, Wohnungs- und Nachlassauflösungen
◦ Räumungen im Auftrag von Vermietern und Hausverwaltungen
◦ Umzüge und Transporte, auf Wunsch einschließlich Ab- und Aufbau von Möbeln sowie Verpackung
◦ Sortierung, Abtransport und fachgerechte Entsorgung
◦ Besenreine Übergabe der geräumten Räume
2. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung.
3. Die Räumungs- und Umzugsarbeiten führt Restlos Raus mit eigenem Personal durch. Für die Entsorgung und Verwertung arbeitet Restlos Raus mit zugelassenen Entsorgungsbetrieben zusammen.
4. Nicht zum Leistungsumfang gehören, sofern im Angebot nicht ausdrücklich vereinbart: Renovierungs- und Malerarbeiten, die Demontage fest verbauter Einrichtungen wie Einbauküchen, Bodenbeläge oder Tapeten sowie die Entsorgung gefährlicher Abfälle nach § 4 Abs. 4.
§ 3 Besichtigung, Angebot und Vertragsschluss
1. Vor Auftragserteilung bietet Restlos Raus eine Besichtigung vor Ort an. Die Besichtigung ist für den Auftraggeber kostenlos und unverbindlich.
2. Auf Grundlage der Besichtigung erstellt Restlos Raus ein schriftliches Angebot zum Festpreis. An dieses Angebot ist Restlos Raus [14] Tage gebunden.
3. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot durch Unterschrift oder in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt.
4. Änderungen und Erweiterungen des Auftrags bedürfen der Textform.
§ 4 Festpreis und Leistungsumfang
1. Der im Angebot genannte Festpreis ist ein Endpreis einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Er umfasst alle im Angebot genannten Leistungen, insbesondere Arbeitslohn, Fahrzeuge, Transport, Entsorgungskosten und die besenreine Übergabe.
2. Der Festpreis gilt für alle bei der Besichtigung gezeigten Räume und Gegenstände. Fällt dort bei der Ausführung mehr Material an als geschätzt, trägt Restlos Raus dieses Risiko. Eine Nachforderung ist ausgeschlossen.
3. Kommen nach der Besichtigung weitere Räume oder Gegenstände hinzu, die nicht Gegenstand des Angebots waren, teilt Restlos Raus dem Auftraggeber die Mehrkosten vor der Ausführung mit. Diese Leistungen werden nur mit Zustimmung des Auftraggebers in Textform ausgeführt und berechnet.
4. Gefährliche Abfälle wie asbesthaltige Materialien, Nachtspeicheröfen, Chemikalien, Altöl oder größere Mengen Farben und Lacke sind nur dann im Festpreis enthalten, wenn sie im Angebot aufgeführt sind. Werden solche Stoffe erst bei der Ausführung entdeckt, informiert Restlos Raus den Auftraggeber und stimmt Vorgehen und Kosten vorher mit ihm ab. Lehnt der Auftraggeber ab, verbleiben diese Stoffe im Objekt; der Festpreis für die übrigen Leistungen bleibt unverändert.
§ 5 Termine
1. Der im Auftrag vereinbarte Beginn und der vereinbarte Fertigstellungstermin sind verbindlich.
2. [Optional: Wird ein verbindlicher Termin aus Gründen überschritten, die Restlos Raus zu vertreten hat, mindert sich der Festpreis um [X] Euro je Tag der Verspätung.] Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
3. Verzögerungen durch Umstände, die Restlos Raus nicht zu vertreten hat, etwa höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder fehlender Zugang zum Objekt, verschieben die Termine angemessen. Restlos Raus informiert den Auftraggeber in diesem Fall unverzüglich.
§ 6 Mitwirkung des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber ermöglicht zum vereinbarten Termin den Zugang zu allen betroffenen Räumen, zum Beispiel durch Übergabe oder Hinterlegung der Schlüssel. Seine Anwesenheit während der Arbeiten ist nicht erforderlich.
2. Der Auftraggeber teilt Restlos Raus bei der Besichtigung, spätestens vor Beginn der Arbeiten mit, welche Gegenstände nicht entsorgt werden sollen. Auf Wunsch kennzeichnet Restlos Raus diese Gegenstände selbst.
3. Der Auftraggeber weist auf ihm bekannte gefährliche Stoffe und besondere Gegebenheiten hin, etwa Schädlingsbefall, Schimmel oder fehlende Stromversorgung.
4. Ist für das Be- und Entladen eine Halteverbotszone erforderlich, wird im Angebot festgelegt, ob Restlos Raus oder der Auftraggeber sie beantragt.
5. Entstehen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers Mehrkosten, etwa durch Wartezeiten oder eine zusätzliche Anfahrt, kann Restlos Raus diese gesondert berechnen.
§ 7 Verfügungsberechtigung
1. Der Auftraggeber versichert, dass er berechtigt ist, über die zu räumenden Gegenstände zu verfügen und die Räumung zu beauftragen, zum Beispiel als Eigentümer, Erbe, Bevollmächtigter oder Betreuer.
2. Bei Räumungen im Auftrag von Vermietern oder Hausverwaltungen versichert der Auftraggeber, dass die Räumung rechtlich zulässig ist, etwa aufgrund eines Räumungstitels oder der Zustimmung des bisherigen Mieters.
3. Hat der Auftraggeber eine fehlende Berechtigung zu vertreten, stellt er Restlos Raus von daraus entstehenden Ansprüchen Dritter frei.
§ 8 Fundstücke, Wertanrechnung und Eigentum
1. Persönliche Dokumente, Fotos, Briefe, Bargeld, Schmuck und andere erkennbar persönliche oder wertvolle Gegenstände, die Restlos Raus bei der Räumung findet, werden beiseitegelegt und dem Auftraggeber übergeben. Auf Wunsch versendet Restlos Raus sie an den Auftraggeber [gegen Erstattung der Versandkosten].
2. Eine Gewähr dafür, dass sämtliche persönlichen Gegenstände gefunden werden, kann Restlos Raus nicht übernehmen, insbesondere wenn sie verborgen oder in geschlossenen Behältnissen aufbewahrt sind.
3. Werden verwertbare Gegenstände wie gut erhaltene Möbel, Geräte oder Sammlerstücke angerechnet, ist der angerechnete Betrag im Angebot ausgewiesen und mindert den Festpreis.
4. Gegenstände, die zur Entsorgung oder Verwertung bestimmt sind, gehen mit dem Abtransport in das Eigentum von Restlos Raus über. Gegenstände, die der Auftraggeber nach § 6 Abs. 2 benannt hat, bleiben sein Eigentum.
§ 9 Entsorgung und Verwertung
1. Restlos Raus entsorgt alle Gegenstände fachgerecht nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes über zugelassene Entsorgungsbetriebe.
2. Gut erhaltene Gegenstände gibt Restlos Raus nach Möglichkeit weiter oder spendet sie.
3. Auf Wunsch erhält der Auftraggeber einen Entsorgungsnachweis.
§ 10 Besonderheiten bei Umzügen
1. Für Umzüge gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften über den Umzugsvertrag (§§ 451 ff. HGB).
2. Der Umzug umfasst das Be- und Entladen sowie den Transport des Umzugsguts. Ab- und Aufbau von Möbeln, Verpacken und Auspacken gehören nur dazu, wenn sie im Angebot vereinbart sind.
3. Für Edelmetalle, Schmuck, Edelsteine, Geld, Wertpapiere und Urkunden gelten die besonderen Haftungsausschlüsse nach § 451d HGB. Restlos Raus empfiehlt, diese Gegenstände selbst zu transportieren.
4. Restlos Raus haftet für Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts nach den §§ 451 ff. HGB. Die Haftung ist danach auf einen gesetzlichen Höchstbetrag je Kubikmeter benötigten Laderaums begrenzt (§ 451e HGB). Auf Wunsch vermittelt Restlos Raus eine Transportversicherung mit höherer Deckung.
5. Wichtig: Äußerlich erkennbare Schäden oder Verluste müssen Restlos Raus spätestens am Tag nach der Ablieferung angezeigt werden, äußerlich nicht erkennbare innerhalb von 14 Tagen nach der Ablieferung. Andernfalls können Ersatzansprüche erlöschen (§ 451f HGB).
§ 11 Besenreine Übergabe und Abnahme
1. Nach Abschluss der Arbeiten übergibt Restlos Raus die Räume besenrein. Besenrein bedeutet: frei von allen Gegenständen, die zum Auftrag gehören, und gefegt, ohne Nassreinigung.
2. Die Räume werden gemeinsam mit dem Auftraggeber abgenommen. Ist der Auftraggeber nicht vor Ort, dokumentiert Restlos Raus das Ergebnis mit Fotos jedes Raums und übermittelt sie ihm.
3. Sind bei der Abnahme noch Gegenstände oder Reste vorhanden, die zum Auftrag gehören, räumt Restlos Raus diese zeitnah und kostenlos nach.
§ 12 Zahlung
1. Der Festpreis ist nach Abschluss der Arbeiten und der Abnahme fällig. Die Zahlung erfolgt per Überweisung innerhalb von [7] Tagen nach Rechnungsstellung [oder bar gegen Quittung].
2. [Optional: Bei Umzügen und größeren Aufträgen kann im Angebot eine Anzahlung von höchstens [X] % des Festpreises vereinbart werden.]
3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 13 Stornierung durch den Auftraggeber
1. Der Auftraggeber kann den Auftrag bis [X] Werktage vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei stornieren.
2. Bei einer späteren Stornierung kann Restlos Raus eine Pauschale von [X] % des Festpreises verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Restlos Raus kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
3. Das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 14 bleibt unberührt.
§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher
1. Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen (zum Beispiel bei der Besichtigung vor Ort) oder über Fernkommunikationsmittel (Telefon, E-Mail, Website) geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
2. Wünscht der Auftraggeber, dass Restlos Raus vor Ablauf der Widerrufsfrist mit den Arbeiten beginnt, muss er dies ausdrücklich verlangen. Widerruft er danach, hat er für die bis dahin erbrachten Leistungen Wertersatz zu leisten.
3. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn Restlos Raus die Leistung vollständig erbracht hat und der Auftraggeber vorher ausdrücklich zugestimmt und bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht damit verliert.
§ 15 Haftung
1. Restlos Raus haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Restlos Raus nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Restlos Raus schützt während der Arbeiten Böden, Treppenhäuser und Türrahmen. Schäden am Objekt sollen Restlos Raus möglichst sofort angezeigt werden.
4. Restlos Raus ist betriebshaftpflichtversichert.
5. Für Umzugsgut gelten vorrangig die Regelungen in § 10.
6. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
§ 16 Datenschutz
1. Restlos Raus verarbeitet personenbezogene Daten nur zur Durchführung des Auftrags und nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf restlos-raus.de.
2. Fotos der Räume dienen ausschließlich der Dokumentation des Auftrags. Sie werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers veröffentlicht.
§ 17 Streitbeilegung, Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Restlos Raus ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
2. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand Braunschweig.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch keine zwingenden Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen werden.
§ 18 Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
2. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Oktober 2026